Wünnemann

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1739 Lagerbuch des Amthauses Lüdinghausen: Wünnemanns halbe erbe, Kirchspiel Dülmen, wird für wüst berechnet, hat an Saatland 3 Malter 9 Sch. und 2,5 Fud. Heus, hat sonst Haus und garten und ist an Joh. Werner Peters auf 12 Jahr, 1698 - 1709 pachtweise ausgetan gegen j. 60 Reichstaler, daraus jedoch die gewöhnlichen Schatzungen und der Zehnthafer zu 2 Malter Dülmisch genommen, entricht und was übrig nach dem Amthause in Lüdinghausen geliefert werden soll. Die übrigen Leistungen als Wachtholz, Eisbrechen, blut. Zehnten soll Pächter schuldig sein zu entrichten, wie (er) das Haus, wann ihm dazu 1 Baum angewiesen, auf seine Kosten beständig zu bessern (hat).

Wann sonst das erbe nach Eigentumsreccht besetzt gewesen, hat daraus an das Amthaus geleistet werden müssen jährlich Pachtgeld 3 Reichstaler 26 Sgr., Schweinegeld 2 Reichstaler 12 Sgr., Kohlengeld 3 Reichstaler 18 Sgr., Dienstgeld 7 Reichstaler und 1 Paar Hühner. - An Zehnten zu Vischering in die Vidarie 2 malter Hafer, 1 Ferken, 1 Huhn, 1 Gans, das 10. Füllen, das 10. Kalb. - Dem Dechanten in Dülmen 1 Sch. Missegersten, den Sazellanis 1 Sch. R., 1 Kl.Fl., dem Küster 7 B. G.

Zu diesem Erbe gehörte kein Gehölz, hat nur einige Telgen in einer Hegge, etwa Armsdicke. Zeller ist berechtigt mit allem Vieh in das Bollenfeld zu treiben, so viel er dessen ausfüttern kann, ebenso zur Plaggenmat.

Um 1805 gewinnen J.B. Wünnemann, verheiratet mit A. M. Stilhoff, den Hof.

1842 Übertrag auf den Sohn J.H. Wünnemann, verehelicht mit Elisabeth Dartmann

1844 aus der Teilung der Mark 40 Morgen zu 437 Taler

1847 Abverkauf von 8 Morgen an Schneider Hülk für 200 Taler

1852 Ablöse der Gutsabgaben (j. 2,5 Reichstaler an Domkapitel bzw. Herzog von Croy) mit 145 Taler.

1868 Ablöse des blut. Zehnten an die Vikarie S. Georg zu Vischering, später zu Darfeld, mit 389 Talern.

1881 Übertrag auf den Sohn G.H. Wünnemann

1913 Eintragung der Witwe des vorgenannten Maria Ashege auf Grund...